Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
Arbeitsrecht, IT-Recht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht in Wiesbaden und Taunusstein
Rechtsgebiete
Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
Arbeitsrecht, IT-Recht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht in Wiesbaden und Taunusstein
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Impressum

Rechtsanwälte

Heidrun und Guido Kurtz (GbR, Sozietät) in Bürogemeinschaft mit
Michael Lynen (Einzelanwalt) in Bürogemeinschaft zur Sozietät

Die Rechtsanwälte Kurtz haben die USt.-ID-Nr.: DE 111360734

Rechtsanwalt Michael Lynen hat die USt.-ID-Nr.: DE 234596583

Verantwortliche im Sinne des § 5 Telemediengesetzes sind Rechtsanwalt Guido Kurtz und Rechtsanwalt Martin Kurtz.

Die Rechtsanwälte/-innen sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und durch den Präsidenten des Landgerichts Wiesbaden zugelassen als Rechtsanwälte in Deutschland.

Hauptsitz der Kanzlei

Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
Aarstraße 143-145
65232 Taunusstein

Telefon: 06128 488460
Telefax: 06128 4884615

E-Mail: post@kurtz-lynen.de
Web: https://kanzlei-kurtz.net

Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
Bockenheimer Anlage 36,
60322 Frankfurt,
Telefon: 0 69/17 00 98-01,
Telefax: 0 69/17 00 98-50
E-Mail: info@rak-ffm.de
Web: http://www.rakffm.de

 

Schiedsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer

Für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und unseren Rechtsanwälten/innen gibt es eine Schiedsstelle (Ombudsmann) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit folgenden Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Geschäftsführerin RAin Dr. Sylvia Ruge
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Tel.: 030 / 284417-0
Fax: 030 / 2844417-12
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, bei solchen Streitigkeiten die Schiedsstelle bei der oben genannten Rechtsanwaltskammer Frankfurt anzurufen.

Die von uns verwendete Software verhindert die Entstehung von Interessenkonflikten.

Berufsrechtliche Regelungen

  • Berufsordnung der Rechtsanwälte/-innen
  • Fachanwaltsordnung
  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte/-innen der EU

Diese Vorschriften können Sie auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, eine Berufhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000,00 Euro zu unterhalten, § 51 BRAO. Diese Voraussetzungen erfüllen die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in dieser Bürogemeinschaft selbstverständlich.

Berufshaftpflichtversicherungen

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, eine Berufhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000,00 Euro zu unterhalten, § 51 BRAO. Diese Voraussetzungen erfüllen die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in dieser Bürogemeinschaft selbstverständlich.

Heidrun und Guido Kurtz bei der Sparkassen Versicherung AG, Wiesbaden.
Michael Lynen bei der Victoria Versicherung AG, Düsseldorf.

Information zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, dass sich die Gebühren und Auslagen der Vergütung der Rechtsanwälte/-innen nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Dieser ist üblicherweise die Geldforderung, die der Auftraggeber von der Gegenseite verlangt. Wird nicht um eine Geldforderung gestritten, z.B. bei einer Scheidung oder einer Kündigung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach festen Kriterien, die wir gern im Einzelnen erläutern, im Streitfall bestimmt ihn ein Gericht.

Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG. Im Streitfall wird die Höhe der vom Anwalt bestimmten Vergütung durch ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer überprüft.

Die Vergütung kann auch durch eine Vereinbarung festgelegt werden. Eine solche muss schriftlich außerhalb des Vollmachtformulars getroffen werden.

Haftung

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Sämtliche Texte und Beiträge werden den Besuchern unserer Homepage unentgeltlich zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Ein Vertragsverhältnis mit der Folge einer möglichen Haftung unsererseits kommt dadurch nicht zustande. Für entstehende Schäden haften wir, sofern entgegen unserer Auffassung eine Haftung begründbar sein sollte, nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Kardinalpflicht.

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Hinweis zur Online-Streitbeilegung

Für den Fall, dass der Anwaltsvertrag nicht persönlich in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, ist davon auszugehen, dass die europäische Union diesen Vertrag als Online-Dienstleistungsvertrag ansieht. Für diesen Fall sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass es eine Online-Plattform zur Durchführung einer europäischen Streitbeilegung gibt, die Sie unter folgendem Link finden: Online-Streitbeilegung

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen