Martin Kurtz, LL.M.
Rechtsanwalt und Gründer von MaraDocs

Juristische Laufbahn

Rechtsanwalt Martin Kurtz hat der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Jura studiert und sein Referendariat am Landgericht Bonn mit Stationen bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt sowie einer großen mittelständischen Kanzlei im Baurecht absolviert. Im Anschluss war er von 2022 bis 2024 Bundesbeamter beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn und hat dort die juristische Betreuung der Operativen Cyberabwehr übernommen.

Nebentätigkeit als IT-Berater

Schon während des Studiums arbeitete Martin Kurtz als Wissenschaftliche Hilfskraft für den Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bonn in der IT-Abteilung und berät diese noch heute technisch und rechtlich.

Master of Law im Bereich Cybersecurity

Rechtsanwalt Martin Kurtz hat an der Universität in Hagen einen Master of Law Studiengang “Anwaltspraxis und Berufsrecht” absolviert. Seine Masterarbeit fertigte er im Bereich Cyberabwehrrecht zum Thema der wirtschaftlichen und rechtlichen Implikationen von Cyberattacken auf Unternehmen an.

Rechtsanwalt Martin Kurtz

"Tradition fortführen und gleichzeitig Prozesse modernisieren."

Seit Anfang 2018 verstärkt Martin Kurtz als selbstständiger Anwalt das Team von Kurtz.Lynen Rechtsanwälte. Er betreut hauptsächlich Mandanten im Bereich Strafrechts, des IT-Rechts und des allgemeinen Zivilrechts.

Ihr Spezialist im Verkehrsrecht

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Martin Kurtz ist anwaltlich hauptsächlich im Bereich des Verkehrsunfallrechts tätig. Dabei arbeitet er eng mit KFZ-Sachverständigen zusammen und bietet Mandanten einen umfassenden Service im Bereich des Schadensrechts an.

Dabei wickelt er sowohl Schadensfälle aus dem Bereich der fiktiven Abrechnung, komplexe Leasing- oder Finanzierungskonstellationen oder auch Auslandsschadenfälle ab.

Rechtsanwalt Martin Kurtz

Im Verkehrsrecht und IT-Recht für Sie tätig

Profitieren Sie bei der Gestaltung von IT-Verträgen von der rechtlichen und sachlichen Erfahrung: Als IT-Berater des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bonn hat Rechtsanwalt Martin Kurtz bereits viele umfangreiche IT-Projekte betreut. Zu seinen Mandanten gehören mehrere erfolgreiche Webunternehmen, IT-Dienstleister und Webdesigner.

Sie planen, Teile Ihrer IT-Infrastruktur in die Cloud zu verlagern? Wir beraten Sie kompetent rund um die Vertragsgestaltung. Sie 

Sie sind selbst Hosting-Anbieter, etwa von Webseiten für Ihre Kunden? Sprechen Sie uns an.

Emotet, Locky oder andere Bedrohungen aus dem Internet sind eine echte Gefahr für den Bestand eines Unternehmens. Zusammen mit renommierten IT-Dienstleistern bieten wir ein Rundum-Paket zur IT-Sicherheit an. Insbesondere bei einem akutem Befall beraten wir Sie kompetent: Datenschutzverstoß melden? Lösegeld zahlen? Kunden informieren?

Mit dem Produkt MaraDocs https://maradocs.io betreibt Rechtsanwalt Martin Kurtz seit 2024 ein erfolgreiches IT-Unternehmen aus dem Bereich Legal-Tech.

Ihr Auftraggeber zahlt nicht pünktlich? Er verlangt Leistungen von Ihnen, die nach dem Vertrag nicht geschuldet sind? Sie streiten über Pflichtverletzungen gegen vertragliche Pflichten. Wir beraten Sie gern bei allgemeinen rechtlichen Streitigkeiten im Geschäftsleben und greifen hierbei auf das Beste aus drei Anwaltsgenerationen zurück.

Ihr Vertragspartner hat nicht ordentlich geleistet, verlangt aber dennoch den vollen Preis von Ihnen? Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Rücktritt, Schadensersatz, Minderung und Nacherfüllung. Sprechen Sie uns gerne an.

Gerade beim Kauf von höherpreisigen Gütern ist es ärgerlich, wenn diese mangelhaft sind. Oft entbrennt dann Streit zwischen Verkäufer und Käufer über die Konsequenzen: Habe ich ein Recht auf Reparatur? Muss ich den gesamten Preis bezahlen? Kann ich die Sache zurück geben?

Wir beraten Sie kompetent und vertreten Sie effektiv.

Rechtsanwalt Martin Kurtz im Strafrecht Arbeitsrecht IT-Recht Wiesbaden Taunusstein

Aktuelle Beiträge von Martin Kurtz

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen