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Geblitzt? Alkohol am Steuer? Führerschein in Gefahr?

  • Geblitzt?
  • Sicherheitsabstand nicht eingehalten?
  • Im dichten Stadtverkehr eine rote Ampel überfahren?
  • Gedrängelt?

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht erklären, welche Chancen Sie gegen Bußgeldbescheide und Fahrverbote haben.

So wehren Sie sich gegen Bußgelder und Fahrverbote

Bußgeld und Fahrverbot

Zu schnell auf der A 66 Nähe Wiesbaden gefahren? Auf der A3 bei Idstein möglicherweise den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten? Im dichten Stadtverkehr in Wiesbaden eine rote Ampel überfahren? Schnell eine WhatsApp auf dem Handy während der Fahrt gecheckt?

Dann droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.

Haben Sie einen Anhörungsbogen bekommen?

Nachdem man beispielsweise wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes in Hessen geblitzt wurde, erhält man kurze Zeit später Post vom Regierungspräsidium Kassel. Da in Deutschland nicht automatisch der Halter des Fahrzeuges bestraft wird, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, sondern der Staat nachweisen muss, wer das Fahrzeug geführt hat, erreicht einen zunächst ein Anhörungsbogen. 

Dadurch wird die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist jedoch sorgsam zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Erklärung abzugeben. Nur die Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, nicht jedoch die Benennung des Fahrers oder ähnliches. 

Wichtig: Sie haben das Recht zu schweigen. Aus diesem Schweigen darf die Behörde keine negativen Schlüsse ziehen.

Angriffsmöglichkeiten auf einen Blick

Erster Schritt: Akteneinsicht nehmen!

In den meisten Fällen ist es ratsam zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um sich einen Überblick über den Vorwurf zu verschaffen. Die Akteneinsicht kann nur von Rechtsanwälten beantragt werden. Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Anschließend überprüfen wir für Sie als auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte den Inhalt. Es gilt nun, detailliert zu überprüfen, ob der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu Recht erhoben wird und welche Verteidigungsmöglichkeiten gegeben sind. Es ist beispielsweise zu schauen, über welche Qualität das Fahrerfoto verfügt und wer tatsächlich auf diesem zu erkennen ist.

Daneben hat die Verwaltungsbehörde die gesetzlich vorgegebenen Verjährungsfristen zu beachten. So verjährt eine Ordnungswidrigkeit grundsätzlich drei Monate nach der Begehung des Verstoßes. Bei der Prüfung ist außerdem ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die Messung des Abstandes, des Rotlichtverstoßes oder der Geschwindigkeitsüberschreitung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Gerade bei mobil durchgeführten Messungen werden nicht selten Fehler zu finden sein.

Rechtsanwalt Michael Lynen

Gerade für berufliche Vielfahrer ist der Erhalt der Fahrerlaubnis unglaublich wichtig. In vielen Fällen können erreichen, dass der Führerschein nicht abgegeben werden muss oder ein Fahrverbot zumindest mit dem Urlaub des Mandanten angeglichen wird.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben

Falls nicht bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine Verfahrenseinstellung erfolgt, wird gegen den vermeintlichen Fahrer ein Bußgeldbescheid ergehen. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt und so verhindert werden, dass dieser rechtskräftig wird. Der Einspruch muss aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden. Diese Frist muss unbedingt beachtet werden, denn nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, das heißt, dass alle ausgesprochenen Sanktionen anschließend nicht mehr angegriffen werden können. Es gehört natürlich zu den Kernaufgaben des beauftragten Anwalts diese Fristen für Sie zu überwachen und einzuhalten. Damit der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg haben kann, ist es erforderlich diesen anschließend überzeugend zu begründen.

Verhandlung vor Gericht

Wenn nach dem Einspruch keine Einstellung durch die zuständige Behörde erfolgt, geht es vor Gericht weiter. Das örtlich zuständige Gericht hat dann darüber zu entscheiden, ob der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß ergangen ist. Das Verfahren endet dann oftmals mit einer Gerichtsverhandlung, in der diskutiert wird, ob der Bußgeldbescheid insgesamt aufgehoben wird oder ob zumindest die Möglichkeit besteht, durch Erhöhung der Geldbuße auf ein Fahrverbot zu verzichten. Ein Fahrverbot ist insbesondere für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, von erheblicher Bedeutung. Es droht teilweise sogar der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn ein Fahrverbot nicht verhindert werden kann. Es sind daher alle Anstrengungen zu unternehmen, dies dem Gericht zu verdeutlichen. Gerade in den Fällen, in denen ein Fahrverbot droht, ist daher die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ratsam, um sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

Verfassungwidrige Vorschriften zum Fahrverbot

Aktuelle Fahrverbote können unwirksam sein

Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28.04.2020 ist klar, dass insbesondere für Vielfahrer zukünftig die Gefahr eines Fahrverbots steigen wird. So sah die neue Regelung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts neben einem Bußgeld und einem Punkt bereits ein Fahrverbot von einem Monat vor. Da der Gesetzgeber beim Erlass des neuen Bußgeldkataloges jedoch das sogenannte Zitiergebot missachtet hat, ist die Änderung verfassungswidrig. 

Einspruch einlegen!

Der Verkehrsminister hat als Reaktion darauf die Bundesländer aufgefordert, die neue Regelung auszusetzen und wieder nach dem alten Bußgeldkatalog zu sanktionieren. Das Land Hessen ist dem Rat des Verkehrsministers bereits gefolgt. Wer trotzdem auf Grundlage des neuen Bußgeldkataloges einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte dagegen Einspruch einlegen.

Gerne prüfen wir, ob Ihr Bußgeldbescheid unter die neue Regelung fällt.

Rechtsanwalt Guido Kurtz, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist im Arbeitsrecht

Wir setzen uns mit jahrzehntelanger Erfahrung im Verkehrsrecht für Sie ein. Häufig können wir ein Fahrverbot gerade noch abwenden.

Was muss ich vor der Beauftragung wissen?

Schritt 1: Erster Kontakt

Schicken Sie uns Ihr Anliegen kurz umrissen in einer E-Mail zu und fügen Sie am besten auch schon Unterlagen bei. Wenn es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das wir für Sie bearbeiten, vereinbaren wir mit Ihnen ein Erstgespräch.

Kostet das was? 

Durch das reine Übersenden Ihres Anliegens bzw. der Unterlagen fallen keine Kosten an. Ein telefonisches Erstberatungsgespräch kann mit den dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Dies werden wir aber mit Ihnen im Telefonat besprechen.

Selbstverständlich kostet unsere Dienstleistung Geld, in manchen Fällen übernimmt dies die gegnerische Versicherung (Verkehrsunfall) oder Ihre Rechtsschutzversicherung oder der Gegner. Auch das können wir in einem ersten Telefonat miteinander besprechen.

Im ersten Telefonat besprechen wir, wie wir unsere Dienstleistung berechnen. 

In Fällen in denen wir unser Honorar nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abrechnen können (das ist der Mindestsatz, den Anwälte in Deutschland abrechnen müssen), vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundenhonorar, welches wir minutengenau abrechnen und vereinbaren ein sog. Cap, also einen Maximalrahmen.

 

Uns ist wichtig, dass unser Honorar für alle Beteiligten transparent gestaltet ist und Sie die volle Kostenkontrolle haben.

Zunächst ordnen wir Ihr Anliegen einem Rechtsgebiet zu und schauen, welche Anwältin oder welcher Anwalt aus unserem Team am besten zu Ihnen passt. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Ansprechpartner immer die gleiche Person. So ist sichergestellt, dass kein Zeitverlust entsteht oder dass Missverständnisse aufkommen.

Wenn Ihnen unsere Arbeitsweise zusagt, kontaktieren Sie uns. In einem unverbindlichen Telefonat können wir einander kennenlernen.

 

Schritt 1: Kennenlerngespräch

Schritt 2: Unterschreiben einer Vollmacht

Schritt 3: Wir machen uns sofort an die Arbeit

FAQ im im Ordnungswidrigkeitenrecht

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnis

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Rechtsanwalt Guido Kurtz Spezialist im Arbeitsrecht für Wiesbaden

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in Wiesbaden und Tanusstein.

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Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen