Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall – was kann ich fordern?

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Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten, den ein anderer verschuldet hat? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall fordern können. Anbei finden Sie eine kurze – nicht abschließende – Aufzählung der typischerweise entstehenden Schadenspositionen.

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Wie bekomme ich Schadensersatz?

Wenn Ihr Fahrzeug in einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, haben Sie Anspruch auf Ersatz aller Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Weiter unten zeigen wir Ihnen, welche Positionen zum Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gehören.

Um das Geld für die Reparatur oder Schmerzensgeld wirklich zu erhalten, muss zunächst ein Sachverständigengutachten über die Schäden an Ihrem PKW erstellt werden. Mit den darin enthaltenen Informationen kann die gegnerische Versicherung zum Schadensersatz aufgefordert werden. In den meisten Fällen – auch wenn die Schuldfrage geklärt ist – ist die Versicherung nicht dazu bereit, alle Positionen zu bezahlen. Wir empfehlen daher, frühzeitig einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Unfall zu beauftragen.

Schadenspositionen nach einem Unfall

Reparaturkosten 

In erster Linie muss der Gegner oder dessen Versicherung Ihnen natürlich den Reparaturschaden ersetzen. Das ist der Schaden, der konkret an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Berechnet wird dieser anhand der Kosten, die eine Reparatur verursacht. Es ist zu unterscheiden nach fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasisund Abrechnung nach erfolgter Reparatur.

Nachdem Sie ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt haben, können Sie entscheiden:

  • Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen
    und Rechnung bei der Versicherung einreichen
  • fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis
    Reparaturkosten abzgl. Mehrwertsteuer ausgezahlt bekommen

Bei der fiktiven Abrechnung nach Gutachten lässt es sich nicht immer vermeiden, dass die Versicherung ihre Regulierungsleistung in Bezug auf einzelne im Gutachten aufgeführte Positionen kürzt. In vielen Fällen entbrennt Streit darüber, wie hoch die im Gutachten angegebenen Stundenverrechnungssätze der Werkstatt zu bezahlen sind.

Für den Fall eines Totalschadens …

… ersetzt Ihnen die Versicherung den vom Sachverständigen festgestellten Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert, also dem Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs im unfallfreien Zustand, sowie dem sog. Restwert des totalbeschädigten Fahrzeuges. Dieser Restwert verbleibt in Ihrem Vermögen. Sie können sich dazu entscheiden, diesen Restwert dadurch zu erlösen, indem Sie das Fahrzeug an einen Restwertaufkäufer verkaufen.

Kosten des Sachverständigen

Sobald der Schaden an Ihrem Fahrzeug mehr als nur ein Bagatellschaden ist (Grenze ca. 750 €), haben Sie einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die Ihnen durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstanden sind. In den meisten Fällen ist diese Schadenhöhe nach einem Verkehrsunfall erreicht. Bei modernen Autos reicht häufig schon eine Beule: Das entsprechende Teil muss ausgebaut, ausgebeult und lackiert werden. Dabei sind 750 € schnell angefallen.

Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagen 

Im Regelfall (private Nutzung des Fahrzeugs, kein Ersatzfahrzeug verfügbar, u.ä.) haben Sie Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallenschädigung. Damit soll kompensiert werden, dass Sie für den Zeitraum der Reparatur oder für den Zeitraum bis zur Neubeschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Totalschadenfall ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Wahlweise können Sie auch die Kosten für die Nutzung eines Mietwagens geltend machen. Hierbei kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Häufig sträuben sich Versicherungen, den vollen Nutzungsausfallschaden zu regulieren bzw. alle Kosten eines Mietwagens zu übernehmen und verweisen Unfallgeschädigte auf preiswertere Mietwagenangebote oder niedrigere Tagessätze. Zur Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche sollten Sie nicht auf die Hilfe Ihres Anwalts verzichten.

Wertminderung

Die merkantile Wertminderung ist eine ebenfalls vom Sachverständigen errechnete Größe, die einen trotz ordnungsgemäßer Reparatur verbleibenden Minderwert am Fahrzeug berücksichtigt, welcher sich im Falle eines Verkaufes als Unfallfahrzeug ergeben würde.

Achtung: Die merkantile Wertminderung ist eine Schätzgröße, die von Sachverständige häufig am oberen Ende der vertretbaren Skala angesetzt wird. Versicherungen hingegen versuchen natürlich, eher am unteren Ende des vertretbaren zu bezahlen. Ob im Einzelfall geklagt werden sollte, besprechen wir gerne mit Ihnen am individuellen Fall.

Zinsen

Die eintretende Wertminderung ist ab dem Tag der Unfalles gemäß § 849 BGB zu verzinsen. Dies führt bei ausnahmsweise langen Regulierungszeiten zu einem merklichen Mehr im Geldbeutel des Geschädigten.

Finanzierungsschaden

Sollten Sie im Totalschadenfall zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges dazu gezwungen sein, ein Darlehen aufzunehmen, so sind die dabei entstehenden Zinsen als sog. Finanzierungschaden ebenfalls zu ersetzen.

Schmerzensgeld

Schon vergleichsweise harmlose Unfälle führen häufig zu Verletzungen der Insassen. Bei Auffahrunfällen erleiden die Insassen häufig das sog. Peitschenschlagsyndrom, also eine Verletzung an der Halswirbelsäule. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Anwalt dahingehend beraten, wie dieser Umstand in Form eines Schmerzensgeldes geltend gemacht werden kann.

Eine Übersicht zu üblichen Schmerzensgeldbeträgen bei typischen Unfallverletzungen finden Sie hier.

Rechtsanwaltskosten werden vom Gegner getragen!

Verkehrsunfallrecht ist eine komplexe rechtliche Materie, bei der sich üblicherweise der Verbraucher bzw. Unfallgeschädigte dem schier übermächtigen Haftpflichtversicherer des Gegners gegenüber sieht. Auch wenn dieser zum Teil freundlich und zuvorkommend auftritt, ist es das ureigenste Interesse der Versicherung so wenig wie möglich zu zahlen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Unfallgeschädigte nicht alle seine Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchsetzen kann.

Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung dem Unfallgeschädigten zugebilligt, dass dieser unmittelbar und auf Kosten des Gegners einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen darf.

Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen – andernfalls laufen Sie Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden.

Wir beraten Sie gern umfassend in Ihrer Verkehrsunfallangelegenheit!

Weitere Beiträge unserer Anwälte

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen