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Kontakt zu den Rechtsanwälten
Ihre Traditionskanzlei aus Taunusstein vertritt Sie in Wiesbaden, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.
So erreichen Sie uns
Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
-
Aarstraße 143-145
65232 Taunusstein - 06128 / 488 46 0
- 06128 / 488 46 15
- post@kurtz-lynen.de

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Telefonisch erreichen Sie uns Montags bis Freitags von 8:00 Uhr – 19:00 Uhr.
Bitte beachten Sie dabei, dass außerhalb unserer Kernzeiten von 9:00 – 13:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr ein externes Büro die Telefonate entgegennimmt, welches keine inhaltlichen Auskünfte erteilen kann.
Kontaktieren Sie uns daher gerne per E-Mail mit Ihren Fragen und einer Rückrufbitte – wir melden uns bei Ihnen.
Bei uns sind Sie in guten Händen
Kurtz.Lynen Rechtsanwälte sind eine Traditionskanzlei mit Sitz in Taunusstein. Wir betreuen Mandanten seit über 30 Jahren in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten.
Dabei haben wir uns stets einen Blick für einfache und pragmatische Lösungen bewahrt.
Wir beraten Sie ausführlich und finden die beste Lösung für Ihr Anliegen.
Ihr Team der Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
Nutzen Sie unser Kontaktformular
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren. Gerne können Sie bereits Unterlagen zur Verfügung stellen.
Vollmacht
Hier können Sie uns bequem online eine Vollmacht erteilen:
Was muss ich vor der Beauftragung wissen?
Schritt 1: Kennenlernen!
In einem ersten Schritt müssen Anwalt und Mandant sich kennenlernen. Eine Zusammenarbeit setzt voraus, dass man einander versteht und vertraut. In einem Telefonat haben wir die Möglichkeit uns kennenzulernen, um genau das herauszufinden.
Kostet das was?
Beim Kennenlernen fallen keine Kosten an. In diesem ersten Gespräch werden wir mit Ihnen genau besprechen, ab welchem Zeitpunkt und für welche Leistungen Kosten anfallen. Selbstverständlich kostet unsere Dienstleistung Geld, in manchen Fällen übernimmt dies die gegnerische Versicherung (Verkehrsunfall) oder Ihre Rechtsschutzversicherung oder der Gegner. All das können wir in einem ersten Telefonat miteinander besprechen.
Im ersten Telefonat besprechen wir, wie wir unsere Dienstleistung berechnen.
In Fällen in denen wir unser Honorar nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abrechnen können (das ist der Mindestsatz, den Anwälte in Deutschland abrechnen müssen), vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundenhonorar, welches wir minutengenau abrechnen und vereinbaren ein sog. Cap, also einen Maximalrahmen.
Uns ist wichtig, dass unser Honorar für alle Beteiligten transparent gestaltet ist und Sie die volle Kostenkontrolle haben.
Zunächst ordnen wir Ihr Anliegen einem Rechtsgebiet zu und schauen, welche Anwältin oder welcher Anwalt aus unserem Team am besten zu Ihnen passt. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Ansprechpartner immer die gleiche Person. So ist sichergestellt, dass kein Zeitverlust entsteht oder dass Missverständnisse aufkommen.
Wenn Ihnen unsere Arbeitsweise zusagt, kontaktieren Sie uns. In einem unverbindlichen Telefonat können wir einander kennenlernen.
Schritt 1: Kennenlerngespräch
Schritt 2: Unterschreiben einer Vollmacht
Schritt 3: Wir machen uns sofort an die Arbeit