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Überblick

Kaufverträge, Werkverträge, Lieferverträge, Schadensersatz, Kündigung und Rücktritt...

  • Rücktritt vom Kaufvertrag über eine Einbauküche
  • Schadensersatz wegen Lieferverzögerungen
  • Nacherfüllung bei Mängeln
  • Zahlungsklage und Vollstreckung bei Zahlungsverzug

Wir vertreten Sie kompetent im allgemeinen Zivilrecht in Wiesbaden und Umgebung!

Rechtliche Ansprüche von Unternehmern im Geschäftsverkehr

Aufträge und Lieferungen

Als Unternehmer nehmen Sie eine Vielzahl von Aufträgen an und liefern Ihre Produkte an Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen. Es bleibt leider nicht aus, dass es zu Streit über die Qualität der Leistungen oder über den Umfang der zu erbringenden Dienste bzw. des zu erstellenden Werkes kommt.

Wir beraten Sie zunächst umfassend in jeder Geschäftssituation hinsichtlich der Risiken und Chancen und versuchen in den meisten Fällen, mit Ihrem Geschäftspartner eine gütliche Lösung zu erreichen. Nur wenn außergerichtliche Versuche gescheitert sind oder die Situation endgültig verfahren ist, raten wir Ihnen zur Klage.

Vergütungsansprüche

Sie haben Ihre Leistung ordentlich und vertragsgemäß erbracht, aber Ihr Kunde weigert sich, Ihre Leistung wie vereinbart zu vergüten? Er bezahlt nur einen Teil und behauptet Mängel wegen, derer er den Lohn mindert? 

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und unterstützen Sie dabei, das Geld, das Ihnen zusteht, so schnell wie möglich zu erhalten.

Gewährleistung: Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz

Bei Kauf- und Werkverträgen sieht das BGB nach der Erfüllungsphase die sog. Gewährleistungsphase vor. Hierbei haben Sie als Käufer bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen, unter anderem das Recht, Nacherfüllung oder Nachlieferung zu verlangen.

Wenn der Verkäufer oder der Werkunternehmer auf Ihr Nacherfüllungsverlangen hin den Mangel nicht behebt, haben Sie (nach Fristsetzung) in der Regel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. In diesem Fall  sind die bereits empfangenen Leistungen (Kaufsache / Werk / Kaufpreis / Vergütung bzw. Werklohn) wieder zurückzugewähren.

Wir unterstützen Sie schon in der Mangelphase und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und Rechte auf, die Sie in der jeweiligen Situation haben. Sodann setzen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie konsequent durch.

Guido Kurtz, Fachanwalt für Verkehrsrecht

"Als Vorsitzender des Gewerbevereins Taunusstein habe ich viele Branchen und Geschäftsfelder kennengelernt. Wir beraten und vertreten Sie rechtlich kompetent und nachdrücklich, ohne dabei den Blick auf unternehmerischen Pragmatismus zu verlieren."

Anwaltliche Beratung und Vertretung von Verbrauchern

Einbauküchen, Möbel, Computer und sonstige größere Anschaffungen

Als Verbraucher genießen Sie einen besonderen Schutz. Das BGB regelt gerade im Bereich von Kaufverträgen und Werkverträgen umfassend, welche Rechte Sie haben, wenn beispielsweise Mängel auftreten oder der Verkäufer gar nicht oder eine falsche Sache liefert.

Das Gewährleistungsrecht sieht zunächst die Nacherfüllung vor. Dies kann durch eine Reparatur oder durch die Lieferung einer gänzlich neuen Sache geschehen. Weitergehende Rechte sind etwa die Minderung des Kaufpreises, der Rücktritt und Schadensersatz.

Wir beraten Sie gerne in jeder Phase zu Ihren Rechten und verhelfen Ihnen zur optimalen Durchsetzung.

Sonderfall: Arglistige Täuschung und Betrug durch den Verkäufer

Leider kommt es immer wieder vor, dass Sie als Verbraucher mit falschen Versprechungen oder falschen Informationen zum Vertragsabschluss gedrängt wurden. Nach dem Kauf stellen Sie fest, dass das Produkt gar nicht den Beschreibungen entspricht, die der Verkäufer im Vorfeld abgegeben hat. 

In diesen Fällen ist es häufig möglich, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. In der Konsequenz muss der Verkäufer den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen. Die rechtlichen Schwierigkeiten liegen hierbei meistens im Bereich der Nachweisbarkeit der falschen Angaben durch den Verkäufer. Gerade wenn Beratungsgespräche nur mündlich stattgefunden haben und keine schriftlichen Aufzeichnungen existieren, kann es entscheidend sein, ob Sie beim Kauf einen Zeugen dabei hatten.

Wir beraten Sie in diesem schwierigen Feld sicher und helfen Ihnen dabei, die beste Lösung zu finden.

Gerade bei größeren Anschaffungen besteht für Verbraucher oft die Notwendigkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen einer mangelhaften Einbauküche im Wert von 12.000 € zum Beispiel wird vom Verkäufer in den seltensten Fällen einfach so akzeptiert werden.

Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen.

Vertragsgestaltung und AGB-Erstellung

Ihr Geschäft - unsere Beratung - Ihre Verträge

Niemand kennt Ihr Geschäft so gut wie Sie selbst. Doch bei der Gestaltung von Verträgen kommt es nicht nur darauf an, den geplanten und erwarteten Erfolg zu regeln, sondern insbesondere Regelungen dafür zu treffen, was passiert, wenn bei der Ausführung etwas schief geht. 

Wir beraten Sie hinsichtlich der möglichen Risiken und typischen Gefahren und erstellen mit Ihnen zusammen genau die Lösung, die für Sie und Ihre Kunden das beste Ergebnis bringt – auch wenn mal etwas nicht so klappt, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Insbesondere konkrete Leistungsbeschreibungen, werkvertragliche oder dienstvertragliche Ausgestaltungen, Abnahme, Gewährleistung, Schadensersatz und Haftungsbegrenzungen müssen transparent und vorhersehbar geregelt sein. 

Vertragsgestaltung im IT-Recht

Wir kennen digitale Geschäftsprozesse und verstehen die Technik dahinter. Gerade im Bereich der Softwareentwicklung, des Outsourcings von Software-Diensten, Hosting, Miet- und Leasingverträgen IT-Bereich beraten wir Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Verträge und AGB Ihre Belange abdecken. 

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite IT-Recht.

Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht

Wir beraten Sie auch in allen Belangen des Arbeitsrechts. Selbstverständlich beraten wir Sie insbesondere hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung neuer Arbeitsverhältnisse – sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer. 

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsrecht.

Vertragsgestaltung im Mietrecht

Unsere Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwältin Heidrun Kurtz, berät Sie bei der Verhandlung über  Wohn- und Gewerberaummietverträge.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Mietrecht.

Abgeltung von Resturlaub nach beendetem Arbeitsverhältnis in Wiesbaden

"Verträge sind die Grundlage allen geschäftlichen Handelns. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung in vielen verschiedenen Branchen bei der Erstellung individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Verträge."

Was muss ich vor der Beauftragung wissen?

Schritt 1: Erster Kontakt

Schicken Sie uns Ihr Anliegen kurz umrissen in einer E-Mail zu und fügen Sie am besten auch schon Unterlagen bei. Wenn es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das wir für Sie bearbeiten, vereinbaren wir mit Ihnen ein Erstgespräch.

Kostet das was? 

Durch das reine Übersenden Ihres Anliegens bzw. der Unterlagen fallen keine Kosten an. Ein telefonisches Erstberatungsgespräch kann mit den dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Dies werden wir aber mit Ihnen im Telefonat besprechen.

Selbstverständlich kostet unsere Dienstleistung Geld, in manchen Fällen übernimmt dies die gegnerische Versicherung (Verkehrsunfall) oder Ihre Rechtsschutzversicherung oder der Gegner. Auch das können wir in einem ersten Telefonat miteinander besprechen.

Im ersten Telefonat besprechen wir, wie wir unsere Dienstleistung berechnen. 

In Fällen in denen wir unser Honorar nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abrechnen können (das ist der Mindestsatz, den Anwälte in Deutschland abrechnen müssen), vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundenhonorar, welches wir minutengenau abrechnen und vereinbaren ein sog. Cap, also einen Maximalrahmen.

 

Uns ist wichtig, dass unser Honorar für alle Beteiligten transparent gestaltet ist und Sie die volle Kostenkontrolle haben.

Zunächst ordnen wir Ihr Anliegen einem Rechtsgebiet zu und schauen, welche Anwältin oder welcher Anwalt aus unserem Team am besten zu Ihnen passt. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Ansprechpartner immer die gleiche Person. So ist sichergestellt, dass kein Zeitverlust entsteht oder dass Missverständnisse aufkommen.

Wenn Ihnen unsere Arbeitsweise zusagt, kontaktieren Sie uns. In einem unverbindlichen Telefonat können wir einander kennenlernen.

 

Schritt 1: Kennenlerngespräch

Schritt 2: Unterschreiben einer Vollmacht

Schritt 3: Wir machen uns sofort an die Arbeit

FAQ im allgemeinen Vertragsrecht

Wir beantworten die häufigsten Fragen

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihren Kunden in Verzug setzen. Das bedeutet, dass Sie ihn zur Zahlung bis spätestens zum [konkretes Datum einfügen] auffordern. Wenn dann immer noch keine Zahlung erfolgt, werden wir Ihren Kunden per anwaltlichen Schreiben unmissverständlich zur Zahlung auffordern und androhen, andernfalls Klage einzureichen. 

Die dabei anfallenden Kosten sind als Rechtsverfolgungskosten vom Gegner zu ersetzen, wenn Sie diesen bereits in Verzug gesetzt haben. 

Wenn auch das anwaltliche Schreiben nicht den gewünschten Erfolg bringt, verschafft Ihnen eine Klage vor dem Zivilgericht einen vollstreckbaren Titel. Wir unterstützen Sie selbstverständlich in allen Phasen der Durchsetzung.

War die Sache bei Übergabe mangelhaft bzw. zeigen sich später Mängel, die schon bei Übergabe vorgelegen haben müssen bzw. bereits angelegt waren, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Sache entweder reparieren oder gegen eine neue austauschen muss. 

Wenn ihm dies nicht gelingt oder er sich weigert, können Sie nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass Sie die Sache zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten.

Daneben kann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Wir beraten Sie hierzu selbstverständlich aus allen in Betracht kommenden Blickwinkeln.

Sie wurden von einem Händler über's Ohr gehauen und wollen sich nun wehren: Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Gleichzeitig fragen Sie sich, wer für die dabei entstehenden Kosten aufkommt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der, der einen Fall verliert auch die anwaltlichen Kosten des Gegners bezahlt. Wenn wir also für Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen, muss der Händler auch unsere Rechnung an Sie ausgleichen. 

In der Tat stellt sich gerade bei betrügerischen Händlern die Frage, ob von diesen überhaupt Geld zu holen ist. In einem solchen Fall blieben Sie auf den Kosten sitzen - hierbei kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.

Es gehört zu unserem Service, dass wir Sie im Vorfeld zu den anstehenden Kosten beraten und Sie über das Risiko aufklären, dass Sie vom Gegner keine Erstattung bekommen. Diese Transparenz ist uns wichtig.

Bei Streit mit Händlern, Kunden oder zwischen Unternehmern versuchen wir immer zunächst, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gerade wenn zwischen Ihnen und dem (aktuellen) Gegner eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht, ist eine friedliche Einigung häufig von Vorteil. 

Wenn die Situation allerdings schon vollständig verfahren ist und die Gegenseite auf Grund ihrer Emotionalität vernünftigen Argumenten nicht mehr zugänglich ist, scheuen wir nicht davor zurück, mit der notwendigen Härte und Bestimmtheit aufzutreten und Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Grundsätzlich sind Verträge bindend: Hat man sich einmal mit dem Vertragspartner geeinigt, so ist man zur Leistung verpflichtet. Es gibt allerdings Situationen, in denen man sich vom Vertrag lösen kann:

Anfechtung:

Haben Sie sich bei Vertragsschluss über den Inhalt des Vertrages geirrt oder wollten Sie gar keine Erklärung abgeben, die zum Vertragsschluss geführt hat, können Sie die (Irrtums-)Anfechtung erklären. Hierbei müssen Sie jedoch dem Vertragspartner den Schaden ersetzen, den dieser erleidet, weil er z.B. im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages bestimmte Aufwendungen getätigt hat.

Haben Sie den Vertrag nur auf Grund unwahrer Behauptungen des Vertragspartners geschlossen, kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Widerruf

Bei sog. Fernabsatzverträgen (z.B. beim Online Shopping) und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen.

Rücktritt und Kündigung

Um von einem Vertrag zurückzutreten, müssen in der Regel gewichtige Gründe vorliegen. Häufig kommt ein Rücktritt erst bei Vorliegen von Mängeln in Betracht, die der Verkäufer oder der Werkunternehmer nicht behebt. Vor einem Rücktritt muss dem Vertragspartner in den meisten Fällen eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

Kündigungen sind das Mittel der Wahl, um sich etwa von Dienstverträgen oder Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge) zu lösen. Hier kommt es darauf an, welche Fristen der Vertrag zur ordentlichen Kündigung vorsieht. Für eine außerordentliche (sofortige) Kündigung bedarf es regelmäßig besonderer Umstände. Dies kann z.B. die Nicht- oder Schlechtleistung des Vertragspartners sein.

Unsere Spezialisten beraten und vertreten Sie in allen allgemeinem zivilrechtlichen Auseinandersetzungen.

Aktuelle Beiträge unserer Anwälte

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen