Kann ich als Opfer einer Schlägerei Schmerzensgeld verlangen?

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Sie wurden Opfer eines körperlichen Angriffes? 

Im Jahr 2018 wurden 554.635 Fälle von Körperverletzung in Deutschland polizeilich erfasst. Eine klassische Situation ist die sog. Kneipen- oder Disco-Schlägerei. Der oder die Täter haben zu viel Alkohol getrunken und gehen auf ihr Opfer nach einer Auseinandersetzung – meist wegen Nichtigkeiten – los.

Schläge ins Gesicht oder auf andere Körperstellen sind strafbar. Erfahren die Polizeibehörden davon, etwa durch eine Anzeige, müssen sie gegen den oder die Täter ermitteln.

Das Opfer hat jedoch auch einen (zivilrechtlichen) Schadensersatz- und Schmerzensgeld-anspruch.

Ich zeige Ihnen hier, wie das Strafverfahren und das Zivilverfahren ablaufen können und wie Sie als Opfer einer Straftat richtig handeln, um das Schmerzensgeld zu bekommen, das Ihnen zusteht.

Das Strafverfahren

In den meisten Fällen wird die Polizei von Zeugen zu oder nach einer Auseinandersetzung gerufen. Wenn dies nicht der Fall war, sollten Sie im Nachhinein den oder die Täter anzeigen. Nun ermittelt die Polizei den genauen Tathergang und wird Sie und weitere Zeugen befragen. 

Bereits in diesem Stadium lohnt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie, ob es sinnvoll ist, Strafantrag zu stellen. (Im Zweifel sollten Sie diesen stellen).

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob etwa Anklage gegen den oder die Täter erhoben wird oder ob das Verfahren, gegebenenfalls gegen Auflagen eingestellt wird. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Tathergang, der Schwere der Verletzung und ob der oder die Täter in der Vergangenheit bereits auffällig waren.

In einem Strafverfahren sind Sie als Opfer (lediglich) Zeuge. Das bedeutet, Sie haben es nicht in der Hand, ob oder wie das Verfahren gegen den oder die Täter durchgeführt wird. Gegebenenfalls wird am Ende eine Strafe ausgesprochen: Auflagen oder Geldstrafen sind dabei nie an das Opfer zu zahlen sondern im Regelfall an die Staatskasse.

Schmerzensgeld

Dadurch, dass der oder die Täter Sie angegriffen und verletzt haben, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch, der das Verhältnis zweier Bürger zueinander betrifft: Solche Ansprüche sind im Regelfall vor den Zivilgerichten durchzusetzen. (Das ist nicht das Strafverfahren).

Ausnahme bildet die Möglichkeit, im Wege der sog. Nebenklage dem Strafverfahren gegen den oder die Täter anzuschließen und seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege der Adhäsion dort geltend zu machen. 

Damit steigt man von der Rolle des Zeugen zum Nebenkläger auf, was umfangreichere Rechte in dem Strafverfahren gegen den oder die Täter mitsichbringt. Insbesondere interessant sind das Recht auf Akteneinsicht, das Recht, an der vollständigen Verhandlung teilzunehmen, das Recht, andere Zeugen zu befragen und eigene Anträge zu stellen.

Höhe des Schmerzensgeldes

Zunächst ist es wichtig, unmittelbar nach der Auseinandersetzung einen Arzt aufzusuchen, um die Verletzungen zu dokumentieren. Der Arzt sollte in seinem Bericht darauf achten, dass er die Verletzungen so genau wie möglich beschreibt und dabei nichts auslässt. Sollten Sie beispielsweise nach einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gefallen sein, sollte vom Arzt auch die dabei aufgetretene Prellung am Knie und eventuelle Verletzungen am Handgelenk erfasst werden.


Für die Höhe des Schmerzensgeldes sind insbesondere folgende Kriterien von Bedeutung:

  • Art der Verletzung
  • Umfang der Verletzung
  • Intensität der Schmerzen
  • Heilungsverlauf (Komplikationen?)
  • Dauer der Krankschreibung

Achten Sie darauf, Ihre Verletzungen gegenüber dem dokumentierenden Arzt nicht herunterzuspielen. Es ist vernünftig, zu Nachsorgeterminen zu Ihrem Arzt zu gehen und diese ebenfalls zu dokumentieren. Gegebenenfalls wird Ihr Arzt Ihnen physiotherapeutische Stunden verschreiben.

Schmerzensgeld: Beispiele aus der Rechtsprechung 

600,00 € Schmerzensgeld – Amtsgericht Dresden, 2018

Schädelprellung verbunden mit Druckschmerzen im linken Kieferköpfchen und Kauschmerzen nach Faustschlägen in das Gesicht des Klägers. Mann. 3 Tage ambulante Heilbehandlung. Vorsätzliche Körperverletzung. Der Kläger wurde – nachdem er auf das Fahrzeug des Beklagten aufgefahren war – von diesem mehrfach ins Gesicht geschlagen.

2.000,00 € Schmerzensgeld – Amstgericht Berlin-Köpenick, 2006

Nasenbeinfraktur / Gesichtsverletzung (hier: Nasenbeinfraktur und Mundplatzwunde nach massiven Faustschlägen in das Gesicht). Zudem Unterarmverletztung (Hier: Brandwunde durch am Arm ausgedrückte Zigarette). Mann (Auszubildender). Ursache: Vorsätzliche Körperverletzung durch brutalen Überfall.

3.000,00 € Schmerzensgeld – Oberlandesgericht Zweibrücken, 2013

Vorsätzliche Körperverletzungen mittels Kopfstoßes: Gesichtsverletzung / Kopfverletzung (hier: großflächige Hämatome im Stirn- und Augenbereich und ein weiteres Hämatom am Hinterkopf) sowie Schürfwunden an den Händen. Frau. Ambulante Heilbehandlung. Die Klägerin war Ehefrau des Beklagten. Am Tage der Trennung kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Antragsgegner der Antragstellerin ua einen Kopfstoß gegen die Stirn versetzte.

4.000,00 € Schmerzensgeld – Oberlandesgericht Oldenburg, 2006

Vorsätzliche Körperverletzungen (hier: Prellungen und Blutergüsse sowie Schürfwunden an Armen und Beinen.) 11-jähriger Junge. Der Kläger wurde von seinen 11 bis 13j. Mitschülern in einer Ecke des Schulhofes systematisch misshandelt und mit Tritten und Schlägen verletzt. Das OLG sah keinen Zweifel, dass die Beklagten trotz ihres geringen Alters für die Verletzungen zivilrechtlich verantwortlich sind. Dies gelte auch – so das OLG zutreffend – für die die Haupttäter psychisch unterstützenden Schüler, die im Kreis um das Geschehen standen um die direkte Sicht auf die Tat zu verhindern. Vorsätzliche Körperverletzung.

(jeweils zitiert nach beck-online.SCHMERZENSGELD, beck-online)

Kosten: Wer zahlt den Anwalt?

Grundsätzlich zahlt derjenige seinen Anwalt, der ihn beauftragt. ABER: Als Opfer einer Straftat sind die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts Teil des vom Täter zu ersetzenden Schadens. Das bedeutet, dass der Täter am Ende für die Kosten Ihres Anwaltes aufkommt.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Versicherung im Regelfall die gesamten Kosten tragen. Sie wird dann im Anschluss an das Verfahren vom Täter Ersatz verlangen. Selbstverständlich klären wir im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden.

Schließen Sie sich als Nebenkläger an!

Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, bei der ein Schmerzensgeld in Betracht kommt, sollten Sie bereits zu einem frühen Zeitpunkt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie umfassend zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und helfen Ihnen dabei, dafür zu sorgen, dass der oder die Täter eine erforderliche Strafe bekommen und Sie ein angemessenes Schmerzensgeld.

Weitere Beiträge unserer Anwälte

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen