Anderen empfehlen:
Die einzelnen Schritte der Schadensabwicklung
Ihre Rechtsanwälte übernehmen die Abwicklung
Nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung Ihnen alle Schäden ersetzen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind.
Wir schreiben die gegnerische Versicherung an und fordern die Schadenspositionen, die sich aus dem KFZ-Gutachten ergeben, sowie die weiteren Schäden, die wir im Gespräch mit Ihnen ermittelt haben.
Das KFZ-Gutachten wurde erstellt
Für alle Schäden an Ihrem Fahrzeug sind wir auf die Feststellungen des Sachverständigen angewiesen. In seinem Gutachten werden die Kosten ermittelt, die zur Reparatur des Fahrzeuges nötig sind. Auch ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, den Restwert des beschädigten Fahrzeuges, eine mögliche Wertminderung sowie die Höhe des Nutzungsausfallschadens pro Tag.
Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt übrigens die gegnerische Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
Totalschaden? Was passiert mit dem beschädigten Auto?
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall hat die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines verbleibenden Restwertes des beschädigten Fahrzeuges zu erstatten.
Sie müssen entscheiden, was mit dem Unfallfahrzeug geschehen soll. Der Gutachter hat einen sog. Restwert in das Gutachten geschrieben. Die Versicherung muss Ihnen lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich dieses Restwertes ersetzen. Es kommt sehr häufig vor, dass die Versicherung Ihnen nach Erhalt unseres Schreibens ein höheres Restwertangebot übermittelt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu dem vom Sachverständigen ermittelten Preis verkauft haben, müssen Sie dieses höhere Angebot gegen sich gelten lassen.
Sie können jedenfalls vor Erhalt eines höheren Restwertangebotes das Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, den Ihr Gutachter angegeben hat.
Reparatur in einer Werkstatt
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Grundlage des Gutachtens reparieren lassen, wird die Versicherung zwar zunächst versuchen, die Schadenskalkulation des Gutachtens zu kürzen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aber in einer Werkstatt gemäß den Vorgaben aus dem Gutachten reparieren lassen, muss die Versicherung grundsätzlich vollständig leisten.
Bitte weisen Sie Ihre Werkstatt bei Abholung noch einmal ausdrücklich darauf hin, die Reparaturrechnung nebst Abtretungserklärung an uns zu übersenden.
Abrechnung auf Basis fiktiver Reparaturkosten
Es gibt viele Gründe, einen Schaden am verunfallten Fahrzeug nicht bei einer Werkstatt reparieren zu lassen, sondern sich die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten durch die Versicherung auszahlen zu lassen. Vielleicht handelt es sich um ein altes Auto und der Schaden ist nicht so groß.
In diesem Fall müssen Sie jedoch mit folgenden Kürzungen rechnen:
- Sie erhalten keine Umsatzsteuer auf die Reparaturkosten.
- Die Versicherung wird einige technische Positionen kürzen.
- Die Versicherung wird in vielen Fällen niedrigere Stundenverrechnungssätze einer preiswerteren Werkstatt zugrunde legen.
- Bei einem neuen Unfall mit Schäden in der Nähe der alten Schäden erhalten Sie in vielen Fällen keinen Schadensersatz.
Wir weisen unsere Mandanten schon im Gespräch auf diese wichtigen Punkte hin.
Mietwagen und Nutzungsausfall
Sowohl bei einem Totalschadensfall als auch im Falle der Reparatur entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht wie gewohnt nutzen können. Dieser sog. Nutzungsausfallschaden ist Ihnen zu ersetzen.
Bei einem Totalschaden haben Sie in der Regel Anspruch auf Ersatz von 14 Tagen Nutzungsausfall ab Erhalt des Gutachtens. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachweisen. Bei einer Reparatur ist die Zeit zu ersetzen, die Sie Ihr Fahrzeug unfall- und reparaturbedingt nicht nutzen konnten.
Wir machen diese Positionen für Sie geltend.
Gerade im Bereich der fiktiven Reparatur gibt es einige Fallstricke. Wir klären Sie über die Risiken auf.
Guido Kurtz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Schmerzensgeld bei Verletzungen nach Verkehrsunfall
Fahrer, Beifahrer und Kinder auf der Rückbank
Alle Insassen eines Fahrzeuges, die bei einem Unfall verletzt werden, haben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Der Unfallverursacher und dessen Versicherung müssen für die Heilbehandlungskosten und weitere Schäden aufkommen. So kommen bei schwereren Unfällen regelmäßig Ansprüche wegen eines Haushaltsführungsschadens oder besonderer Aufwendungen für Krankenhausfahrten per Taxi oder Zuzahlungen für physiotherapeutische Behandlungen hinzu. Wir empfehlen unseren Mandanten, hier sämtliche Quittungen aufzubewahren und uns diese gesammelt hereinzureichen, damit wir die Kosten bei der gegnerischen Versicherung als Schaden geltend machen können.
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Neben den leicht zu beziffernden Schadensersatzansprüchen wie etwa den Reparaturkosten am PKW oder den Kosten, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind auch die erlittenen Schmerzen ein Schaden, den der Gegner durch eine Geldzahlung kompensieren muss.
Achtung: Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld ist es notwendig, sich unmittelbar nach dem Unfallgeschehen ärztlich untersuchen zu lassen. Häufig kann nur durch den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Unfall und ärztlichem Befund bewiesen werden, dass der Unfall ursächlich für die Verletzungen ist.
Geltendmachung nach vollständiger Genesung
Die oben beschriebenen Ansprüche können wir anhand der ärztlichen Angaben für Sie berechnen und geltend machen. Das ist in den meisten Fällen erst dann sinnvoll möglich, wenn Sie wieder vollständig gesund sind.
Gerade die Dauer der Behandlung und etwa eine Arbeitsunfähigkeit sind wichtige Indikatoren zur Berechnung des Schmerzensgeldes.
"Schadensersatz endet nicht am Blech: Auch verletzte Insassen eines verunfallten Fahrzeuges haben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche."
Michael Lynen
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden und Taunusstein
Gerade im Bereich der fiktiven Reparatur gibt es einige Fallstricke. Wir klären Sie über die Risiken auf.
Guido Kurtz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt