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Michael Lynen

Rechtsanwalt. Fachanwalt für Verkehrsrecht. ADAC Vertragsanwalt.

Rechtsanwalt seit 2003

Rechtsanwalt Michael Lynen ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und vertritt Mandanten insbesondere im Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Daneben berät Herr Rechtsanwalt Michael Lynen Sie auch im Vertragsrecht und unterstützt Sie im Bereich des Forderungsmanagements bei der Realisierung von Außenständen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt er über besondere Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Im Falle eines Verkehrsunfalls vertritt er Sie gegenüber Haftpflichtversicherungen, um eine unberechtigte Kürzung des Schadensersatzanspruches zu vermeiden und eine zeitnahe Regulierung des Schadens zu gewährleisten. Für den Fall, dass Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, prüft er den Vorwurf und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um ein Bußgeld und insbesondere ein Fahrverbot zu vermeiden.

Mehr zum Verkehrsrecht…

Auf Grund seiner Fachkompetenz und langjährigen Berufserfahrung wurde Herr Rechtsanwalt Michael Lynen vom ADAC als Vertragsanwalt ausgewählt. Er steht Ihnen als versierter Ansprechpartner zur Verfügung.

Mehr zum ADAC Vertragsanwalt…

Rechtsanwalt Michael Lynen hat die Fachanwaltsprüfung im Arbeitsrecht erfolgreich abgelegt und berät seit vielen Jahren professionell im Arbeitsrecht. Er steht Ihnen zur Seite, egal ob es um die Prüfung eines Arbeitsvertrages, das Angreifen einer Kündigung, dem Aushandeln von Abfindungen oder der Durchsetzung von Lohnansprüchen geht.

Mehr zum Arbeitsrecht…

Rechtsanwalt Michael Lynen

Das Beste für den Mandanten herauszuholen, ohne dabei den Blick für pragmatische Lösungen zu verlieren!

Fachanwalt Michael Lynen ADAC Vertragsanwalt

Aktuelle Beiträge von Michael Lynen

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen